Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz dient dem Schutz der Außenhülle des Objekts vor der Zerstörungskraft eines Blitzeinschlages.
Zweck des äußeren Blitzschutzsystems ist es, den von den Fangeinrichtungen aufgenommenen Blitz, über die Ableitsysteme in die Erdungsanlage zu leiten und somit das Objekt vor der Zerstörung eines Blitzeinschlages zu schützen.
Fangeinrichtung: Als Fangeinrichtungen werden in der Regel Stangen, Drähte oder Seile aus Metall (z.B. Kupfer, Aluminiumlegierung, Niro, verzinkter Stahl) verwendet. Alle Fangsysteme sind so zu platzieren, dass sie bevorzugte Einschlagstellen wie Dachaufbauten, Schornsteine, Brüstungen oder Antennen überragen, um diese vor einem direkten Blitzeinschlag zu schützen und den Blitzstrom in die Ableitsysteme weiterzuleiten.
Ableitsysteme: Die Leitfähigkeit der Ableitsysteme muss den gleichen Anforderungen wie die der Fangeinrichtungen entsprechen. Sie bestehen aus annähernd senkrecht geführten Ableitungen, die über den gesamten Umfang der baulichen Anlage verteilt sind. Die Anzahl der Ableitungen sowie die maximal zulässigen Abstände zwischen den Ableitungen richten sich nach der geforderten Blitzschutzklasse. Ausreichend dimensionierte und blitzstromtragfähige Metallteile der zu schützenden Anlage, (z.B. Dachrinnen, Fallrohre, Blechfassaden) können ebenfalls als Ableitsysteme verwendet werden. In jedem Fall ist zu beachten, dass der hohe Energieeintrag eines Blitzeinschlags nicht zum Schmelzen der Fang- und Ableitsysteme führt. Die Ableitsysteme leiten den von den Fangeinrichtungen aufgenommenen Blitzstrom zur Erdungsanlage.
Erdungsanlage: In Verbindung mit einer Blitzschutzanlage dient die Erdungsanlage zur Ableitung des Blitzstroms in den Erdboden. Je nach Ausführung unterscheidet man bei Erdungsanlagen zwischen Fundamenterder, Ringerder oder Tiefenerder. Art und Umfang der zu errichtenden Erdungsanlage richten sich nach der Nutzungsart des Gebäudes sowie der vorgesehenen Blitzschutzklasse, sofern eine solche errichtet werden soll.