Erdungsanlagen

Gemäß DIN 18015 sowie den technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber ist für jeden Neubau ein Fundamenterder gefordert.

Die Ausführung einer Erdungsanlage bei Neubauten wird in der DIN18014 geregelt. Ist die Errichtung einer äußeren Blitzschutzanlage vorgesehen, so gelten die erweiterten Anforderungen der EN62305-3 (DIN VDE 0185-305-3)

Die Erdungsanlage ist grundsätzlich ein Bestandteil der elektrischen Anlage und übernimmt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Die Errichtung darf nur durch eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektro-/Blitzschutzfachkraft oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Des Weiteren ist über Art und Umfang der Erdungsanlage eine Dokumentation zu erstellen, die eine normgerechte Ausführung der Erdungsanlage belegt.

Fundamenterder
Der Fundamenterder wird als geschlossener Ring im Streifenfundament oder am äußeren Rand der Sohle verlegt und ist mindestens alle 2 Meter mit der Bewehrung zu verbinden. Vorzugsweise wird der Fundamenterder in verzinktem Bandstahl 30 x 3,5 mm oder Rundstahl 10 mm ausgeführt.

Ringerder
Ringerder werden aus Rundstahl oder aus Bandstahl V4A als geschlossener Ring unter oder neben dem Fundament erdfühlig verlegt. Sie finden ihre Anwendung als Alternative zum Fundamenterder, wenn der Fundamenterder aufgrund eines isolierten Fundaments außerhalb verlegt werden muss, um eine Erdfühligkeit sicherzustellen.

Tiefenerder
Tiefenerder werden segmentweise senkrecht in die Erde eingetrieben. Meist dienen Tiefenerder als zusätzliches Erdungssystem zum Fundament- oder Ringerder, um den Erdableitwiderstand zu verringern. Zusätzlich werden Tiefenerder eingesetzt, wenn die nachträgliche Verlegung eines Ringerders (z.B. bei Nachrüstung einer Blitzschutzanlage) nicht möglich ist.